
Schadstoffbelastete Baustoffe – diese Baumaterialien können Asbest und andere Schadstoffe enthalten
Wenn Sie in einer Immobilie wohnen oder arbeiten, die vor dem deutschlandweiten Asbest-Verbot von 1993 erbaut, renoviert oder umgebaut wurde, achten Sie bitte auf die nachfolgenden möglichen Asbestquellen.
Weiter unten auf der Seite finden Sie zudem unseren auch für Laien verständlichen Fachblog „Asbest A-Z“ mit zahlreichen Informationen und Tipps rund um das Thema „Asbestsanierung“.
Boden
Fliesenkleber und Spachtelmassen wurden früher oft mit Asbest versetzt. Estrich wurde ebenfalls oft mit Asbest versetzt. Steinholz, ein fugenloser Bodenbelag, der unter den Markennamen Xylolith, Papyrolith, Linolith, Dresdament auf den Markt kam, kann Asbest enthalten. Auch in alten Bodenbelägen aus Kunststoff kann Asbest enthalten sein. In den 1950er- bis 1970er-Jahren wurden Massivparkette, Mosaikparkette, Holzpflaster, Hochkantlamellen- und Stabparkette auf Zement- oder Asphaltestriche mit Kleber verklebt der PAK enthalten kann.
Wände
In diesem Bereich kann Asbestzement (auch Eternit) als Wandverkleidung verwendet worden sein. Dies ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich möglich. Spachtelmassen wurden früher oft mit Asbest versetzt. Asbest war ein möglicher Zusatzstoff in allen flüssigen oder zähflüssigen Bausubstanzen. Ab den 1960er Jahren konnte Asbest in Baumärkten erworben werden, um ihn in Wandfarbe, Putz, Mörtel etc. zu mischen.
Alte Tapeten, Faserverbundwerkstoffe wie Gipskarton, Gipsfaserplatten Faserzementprodukte und Dämmstoffe können krebserregendes KMF enthalten.
Fenster
Die Dichtungen alter Fenster können asbesthaltige Schnüre enthalten. Fensterbänke und der Rahmen um die Fenster können Asbestzement (Eternit) oder Asbestpappe enthalten. Sogar der Fensterkit kann mit Asbest versetzt worden sein.
Küche
Geflieste Küchenbereiche können betroffen sein, Fliesenkleber wurde früher oft mit Asbest versetzt. Im Bereich um Waschbecken kam häufig Asbestzement (Eternit) zum Einsatz. Mörtel und Putz, die in der Küche verwendet wurden, können Asbest enthalten. Mögliche weitere Materialien in der Küche, die Asbest enthalten können: Fugenmasse, Fliesenkleber, Cushion-Vinyl, Spachtel- und Putzmasse. Fugendichtungsmassen können PCB enthalten.
Badezimmer
Fliesenkleber wurde früher oft mit Asbest versetzt. Im Bereich um Waschbecken kam häufig Asbestzement (Eternit) zum Einsatz. Mörtel und Putz können Asbest enthalten. Fugenmasse kann asbesthaltig sein oder PCB enthalten.
Dach
Asbestzement (Eternit) wurde häufig in Dacheindeckungen verwendet. Asbestpappe wurde als Isolierung verwendet, wenn Ofenrohre mit Holz im Dachbodenbereich in Berührung kamen. Auch im Bereich von Kaminen ist Asbestpappe eingesetzt worden. Mögliche Materialien, die Asbest enthalten können: Wellplatten, Platten für Fassaden, Dachfilze, Dachrinnen, Dachschindeln oder Fallrohre. Auch die Dächer von Gartenhäusern, Schuppen und Garagen können Asbest enthalten. Faserverbundwerkstoffe wie Gipskarton, Gipsfaserplatten Faserzementprodukte und Dämmstoffe, die im Dachbereich eingesetzt wurden, können krebserregendes KMF enthalten.
Haustechnik
Asbestplatten/Asbestpappe wurden oft als Isolierung um Elektro-Abzweigdosen und Vorschaltgeräte verbaut. Im Brandschutz wurde auch oftmals Spritzasbest an Verkleidungen aus Leichtbauplatten oder an Stahlträgern verwendet. Belüftungs- und Entlüftungskanäle können ebenfalls mit asbesthaltigen Materialien erbaut worden sein. Ebenfalls betroffen können Auskleidungen von Lampen oder Sicherungskästen sein.
Heizung
Alle Bauteile und Isoliermaterial alter Öfen können Asbest enthalten, z. B. alte Nachtspeicheröfen und Nachtspeicherheizungen. Auch Abdichtungen für Ofenrohre, die durch Holzwände führen, sind häufig davon betroffen.
Asbest A-Z: Hilfreiche Informationen & Tipps
Asbest. Was genau verbirgt sich hinter diesem Material, das einst als „Wunderfaser“ galt und dessen Herstellung und Verbreitung in Deutschland seit 1993 verboten ist? In unserem Fachblog „Asbest A-Z“ geben wir Ihnen einen klaren und verständlichen Einblick in die komplexe Welt der Asbestsanierung. Um gezielt die Themen bzw. Schlagworte zu recherchieren, die Sie am meisten interessieren, können Sie die Suchfunktion ganz oben rechts auf der Seite nutzen. Alternativ dazu können Sie unsere Fachbeiträge auch nach Kategorien wie „Allgemein“, „Eternit“, „Dämmung“ etc. filtern, um eine individuelle Auswahl zu treffen.
Alte Mineralwolle: Gesundheitsgefahr bei unsachgemäßer Entsorgung
Mineralwolle (bzw. Glas- oder Steinwolle) ist ein mineralischer Faserdämmstoff, der überwiegend aus Rohstoffen wie Quarzsand, Kalk, Soda und Eisenerz sowie Recyclingmaterialien wie Altglas besteht. Sie wird wegen ihrer hervorragenden thermischen und schallisolierenden Eigenschaften häufig als Dämmmaterial eingesetzt. Allerdings können alte Mineralwolle-Produkte die Gesundheit gefährden. Daher ist bei der Demontage und Entsorgung besondere Vorsicht geboten!
Asbesthaltige Wasserrohre: Warum für potenziell Betroffene die Zeit drängt
In vielen älteren Wasserleitungen schlummert eine unsichtbare Gefahr für die Gesundheit: Asbest. Und spätestens bei der Demontage und Entsorgung von Asbestzement- bzw. Faserzement-Rohren nimmt das Risiko, krebserregende Asbestfasern freizusetzen und einzuatmen, signifikant zu. Ob Privathaushalt, Kommune oder Unternehmen – wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zeitnah auf einen Fachbetrieb setzen, um zunächst eine genaue Analyse durchführen lassen.
Asbesthaltige Mineral- oder Steinwolle entfernen (lassen)
Mineralfaserhaltige Dämmstoffe wie Mineral- oder Steinwolle bestehen aus Gesteinsarten, deren Fasern unter Zugabe von Bindemitteln eingeschmolzen werden. Anschließend werden sie zerfasert und zu einem Vlies verdichtet. Alte Mineral- und Steinwolle, die vor 1993 hergestellt wurden, enthalten häufig Asbest, welches aufgrund seiner Widerstandsfähigkeit und Hitzebeständigkeit eingesetzt wurde.
Fest gebundene Asbestprodukte: Ein unterschätztes Risiko
Wer an oder in seinem Haus verbaute schwach gebundene Asbestprodukte wie zum Beispiel ältere Brandschutzplatten oder Dichtungsmaterialien demontieren und entsorgen möchte, muss zwingend einen Fachbetrieb beauftragen. Sonst droht nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern vor allem auch große Gefahr für die Gesundheit. Indem Fachbetriebe spezielle Schutzmaßnahmen treffen, reduzieren sie dieses Risiko quasi auf null.
Asbest im Brandschutz? Ein Fall für auf Schadstoffe spezialisierte Fachbetriebe!
Bereits 1993 wurde hierzulande die Herstellung und Verwendung von Asbest verboten. Zuvor wurde es jedoch wegen seiner hohen Hitze- und Chemikalienbeständigkeit unter anderem in Brandschutzplatten eingesetzt. Diese finden sich auch heute noch in vielen „älteren“ Gebäuden jeden Typs – und gefährden nicht erst beim Entfernen und Entsorgen potenziell die Gesundheit!
Asbest in älteren Farben und Lacken? Ohne Fachbetrieb geht hier nichts
Wegen seiner feuerhemmenden Eigenschaften wurde Asbest früher häufig in Farben und Lacken verwendet. Daher sind in manchen älteren Häusern und Gebäuden auch heute noch Anstriche und Lackierungen mit Asbestbestandteilen anzutreffen. Genau dann ist bei Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten besondere Vorsicht geboten, da eine unsachgemäße Handhabung potenziell gesundheitsgefährdend ist. Ein qualifizierter Dienstleister muss eingeschaltet werden.
Alte Faserzementplatten entsorgen: Vorsicht bei asbesthaltigen Baumaterialien!
Bis 1993 enthielten Faserzementplatten in Deutschland noch gesundheitsgefährdendes Asbest. Deswegen ist bei der Entsorgung vor allem dann besondere Vorsicht geboten, wenn das Haus vor dieser Zeit erbaut wurde. Fachbetriebe halten dabei gesetzliche Vorschriften ein und sorgen durch spezielle Vorsichtsmaßnahmen dafür, dass bei der Demontage und dem Entsorgen asbesthaltiger Platten keine krebserregenden Asbestfasern freigesetzt werden.
Künstliche Mineralfasern: Vorsicht vor allem bei älteren Produkten!
Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle & Co. – künstliche Mineralfasern (KMF) kommen in der Bauindustrie fast überall zur Anwendung. Doch gerade ältere Varianten bergen diverse Gesundheitsrisiken, wenn sie unsachgemäß demontiert und entsorgt werden! Fachbetriebe wie die AsbestBusters hingegen gewährleisten hierbei ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Beteiligten.
Promabest und andere ältere Leichtbauplatten: Gesundheitsrisiken erkennen und vermeiden!
Promabest ist ein schwach gebundenes Asbestprodukt, das bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen kann. Daher dürfen nur Fachbetriebe wie die AsbestBusters GmbH entsprechende Arbeiten durchführen. Indem diese konsequent die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften befolgen, ist der Schutz von Mensch und Umwelt jederzeit sichergestellt.
Alte Eternitplatten entsorgen: Vorsicht bei diesem asbesthaltigen Baustoff!
Bis 1993 enthielt der beliebte Baustoff Eternit in Deutschland noch gesundheitsgefährdendes Asbest. Deswegen ist bei der Entsorgung vor allem dann besondere Vorsicht geboten, wenn das Haus vor dieser Zeit erbaut wurde. Fachbetriebe halten dabei gesetzliche Vorschriften ein und sorgen durch spezielle Vorsichtsmaßnahmen dafür, dass bei der Demontage und dem Entsorgen asbesthaltiger Platten keine krebserregenden Asbestfasern freigesetzt werden.
Schwach gebundene Asbestprodukte: Bis heute ein Gesundheitsrisiko
Wer an oder in seinem Haus verbaute schwach gebundene Asbestprodukte wie zum Beispiel ältere Brandschutzplatten oder Dichtungsmaterialien demontieren und entsorgen möchte, muss zwingend einen Fachbetrieb beauftragen. Sonst droht nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern vor allem auch große Gefahr für die Gesundheit. Indem Fachbetriebe spezielle Schutzmaßnahmen treffen, reduzieren sie dieses Risiko quasi auf null.
TRGS 521: Sicherheit im Umgang mit alter Mineralwolle
Bei unsachgemäßem Umgang mit alter Mineralwolle, die oft auch Asbest enthält, können freigesetzte Faserstäube erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen. Die Technische Regel für Gefahrstoffe 521 (TRGS 521) schafft klare Vorgaben, um die Gefahren von altem Dämmmaterial zu minimieren und eine sichere Entsorgung zu gewährleisten. Dies ist von entscheidender Bedeutung für Fachunternehmen wie die AsbestBusters GmbH.
TRGS 519: Effektiver Schutz vor den Gefahren asbesthaltiger Materialien
Insbesondere bei unsachgemäßer Demontage und Sanierung asbesthaltiger Materialien können freigesetzte Asbestfasern schwere Erkrankungen verursachen. Davor soll die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) schützen: Sie reglemenentiert den Umgang mit diesem Gefahrenstoff und gewährleistet eine sichere Entsorgung. Die Regelung ist von entscheidender Bedeutung für Dienstleister wie die AsbestBusters GmbH.
Achtung Asbest: Worauf es beim Entsorgen der gefährlichen Altlast ankommt
Asbestfasern, einst wegen ihrer feuerhemmenden und isolierenden Eigenschaften vor allem als Bestandteil robuster Baumaterialien geschätzt, haben sich als ernstes Gesundheitsrisiko erwiesen. Das Entsorgen asbesthaltiger Baustoffe erfordert daher äußerste Sorgfalt und umfassende Fachkenntnisse, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen. Doch auch nach dem Asbest-Verbot von 1993 sind in Deutschland noch Millionen von Häusern und Gebäuden längst nicht asbestfrei – und die gefährlichen Fasern können jederzeit in die Atemluft gelangen.
Was tun, wenn der alte Fliesenkleber Asbest enthalten könnte?
Asbesthaltiger Fliesenkleber in älteren Gebäuden und insbesondere dessen Demontage im Zuge von Renovierung, Sanierung oder Abbruch kann mit einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit verbunden sein. Bei letzteren Arbeiten sind daher spezielle Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, und im Zweifelsfall sollte zuvor eine professionelle Bewertung durchgeführt sowie die Demontage und Entsorgung von Asbest einem entsprechend spezialisierten Fachbetrieb überlassen werden.
Sachkundige Demontage von Asbestzementrohren
Bereits 1993 wurde hierzulande die Herstellung und Verwendung von Asbest verboten. Zuvor wurde es jedoch wegen seiner hohen Hitze- und Chemikalienbeständigkeit unter anderem in Brandschutzplatten eingesetzt. Diese finden sich auch heute noch in vielen „älteren“ Gebäuden jeden Typs – und gefährden nicht erst beim Entfernen und Entsorgen potenziell die Gesundheit!
Professionelle Demontage von Asbestzementdachplatten (Eternit)
Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten, dennoch ist es heute in der Bausubstanz vieler Gebäude zu finden. So sind zum Beispiel immer noch Asbestdachplatten in Form von altem Welleternit oder geraden Dachplatten im Einsatz. Zwar werden Eternitplatten heutzutage ohne Asbest hergestellt, aber Dächer mit Platten bis zu einem Baujahr von etwa 1991 sind höchstwahrscheinlich asbesthaltig.